Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges Kommunalrecht; Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis; einstweilige Anordnung - Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Organschaftliches Recht; Antragsrecht des Mitglieds eines Stadtrates; Vorwegnahme der Hauptsache
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90
Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
Das Antragsrecht gehört daher zu den bedeutendsten Mitwirkungsrechten des Mitglieds eines Stadtrats (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.12.1991, DÖV 1992, 842; BayVGH, Urt. v. 10.12.1986, BayVerwBl. - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91
Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ). - BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
Dem Mitglied des Stadtrates obliegt in seiner Funktion als Vertreter der Bürger deren Repräsentation im Stadtrat (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1992, NVwZ-RR 1993, 209). - BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87
Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ).