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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96   

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https://dejure.org/1996,12853
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. August 1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
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    Sonstiges Kommunalrecht; Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis; einstweilige Anordnung - Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Organschaftliches Recht; Antragsrecht des Mitglieds eines Stadtrates; Vorwegnahme der Hauptsache

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Das Antragsrecht gehört daher zu den bedeutendsten Mitwirkungsrechten des Mitglieds eines Stadtrats (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.12.1991, DÖV 1992, 842; BayVGH, Urt. v. 10.12.1986, BayVerwBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ).
  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dem Mitglied des Stadtrates obliegt in seiner Funktion als Vertreter der Bürger deren Repräsentation im Stadtrat (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1992, NVwZ-RR 1993, 209).
  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ).
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